Hallenbuchung

Mit Beginn der Hallensaison 2024 haben wir uns für einen neuen Hallenbuchungsanbieter entschieden.

Gastspieler können sich über folgenden Link registrieren und die Halle buchen: https://tkbietigheim.ebusy.de

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: tkbietigheim@ebusy.de

Preisliste Wintersaison 2024/2025 – gültig ab September 2024

Montag - FreitagEinzelstunde VereinsmitgliedEinzelstunde NichtmitgliedAbo VereinsmitgliedAbo Nichtmitglied
07:00 - 08:30 Uhr€ 13,00€ 14,00€ 374,00€ 405,00
08:30 - 12:15 Uhr€ 13,00€ 15,00€ 374,00€ 436,00
12:15 - 13:45 Uhr€ 13,00€ 13,00€ 374,00€ 405,00
13:45 - 16:45 Uhr€ 18,00€ 20,00€ 529,00€ 591,00
16:45 - 21:15 Uhr€ 23,00€ 25,00€ 684,00€ 746,00
21:15 - 23:30 Uhr€ 13,00€ 15,00€ 374,00€ 436,00
Wochenende / Feiertag€ 17,00€ 19,00€ 498,00€ 560,00

Geschäfts- und Spielbedingungen

  • Beim Betreten der Halle muss das Licht / Platz durch Antippen der jeweiligen Schalter am Halleneingang bestätigt und aktiviert werden.
  • Es gelten unsere bekannten allgemeinen Spiel- und Geschäftsbedingungen (siehe Aushang).
  • In der Tennishalle beträgt die Spielzeit 45 Minuten.
  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze während der Saison zu ändern und für besondere Zwecke zu sperren (z. B. Instandhaltung, Turnier etc.) Für die dadurch ausgefallenen Stunden erhält der Mieter Gutscheine.
  • Eine Gutschrift für nicht wahrgenommene Stunden kann grundsätzlich nicht erfolgen. Eine Verlegung von Spielstunden ist nur mit Absprache mit dem Vermieter möglich.
  • Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bis vier Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung möglich.
  • Der Mieter hat erst nach Eingang der gesamten Mietkosten Anspruch auf die gemieteten Plätze.
  • Der Vermieter haftet nicht gegenüber Mietern, Mitspielern, Besuchern und sonstigen Nutzern bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Unfällen, Verlusten von Gegenständen oder deren Beschädigung, innerhalb und außerhalb der Anlage.
  • Die Benutzung des Platzes, ohne vorherige Buchung, führt zur Zahlung der doppelten Spielgebühr. Im wiederholten Fall kann der Ausschluss des Spielers vom Spielbetrieb folgen.
  • In der Halle ist lediglich Mineralwasser erlaubt.
  • Die Nichteinhaltung der bekannten Geschäfts- und Spielbedingungen kann nach vorangegangener Abmahnung zum Ausschluss, bzw. im Extremfall ein Hausverbot zur Folge haben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Miete.
  • Bei Verstoß gegen die Hausordnung werden Haftungsansprüche geltend gemacht.
  • Durch das Spielen in der Halle gelten vorstehende Bedingungen als anerkannt.